Klarna-AGB
Zahlungsart
(1) Kauf auf Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an unseren externen Partner Klarna GmbH fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht für Privatkunden aus Deutschland, Österreich, Belgien, Finnland und den Niederlanden und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Klarna GmbH voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Klarna GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Klarna GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Klarna zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klarna GmbH.
Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (3) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.